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Pulpotomie (Vitalamputation)

Bei der Pulpotomie (Synonym: Vitalamputation) handelt es sich um eine endodontische Behandlung (Behandlung des Wurzelkanalsystems einschließlich der Wurzelspitze), bei der die bakteriell infizierte Kronenpulpa (Zahnmark im Kronenbereich des Zahns) entfernt und gleichzeitig die Wurzelpulpa vital (lebendig) erhalten werden soll. Ziel der Pulpotomie ist es, den Zahn schmerzfrei und im apikalen (Wurzel-) Bereich entzündungsfrei zu erhalten. Sie wird vorzugsweise an Milchzähnen angewendet und trägt so zu deren Platzhalter- und Wegweiserfunktion für die bleibenden Zähne bei.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • Wird bei einem Zahn der 1. Dentition (Milchzahn) während der Exkavation (Kariesentfernung) die Pulpa (Zahnmark oder Zahnnerv) eröffnet, so muss, auch wenn die Eröffnung sich im gesunden Dentin (Zahnbein) befindet, von einer Verkeimung der Pulpa ausgegangen werden. Da das Pulpengewebe der 1. Dentition im Gegensatz zu dem der 2. Dentition (bleibende Zähne) weniger reaktiv ist und daher nicht in der Lage ist, die eröffnete Stelle mit Zahnhartsubstanz zu verschließen, kommt zur Erhaltung des Zahns als erste Maßnahme nur die Pulpotomie infrage. Nur bei einer kleinstflächigen Eröffnung kann alternativ eine direkte Überkappung in Erwägung gezogen werden.
  • Wenn die kariöse Läsion schon bis zur Kronenpulpa vorgedrungen ist, man aber noch davon ausgehen kann, dass die Infektion noch nicht bis zur Wurzelpulpa (Zahnmark in den Wurzeln) vorgedrungen ist, wenn es sich also um eine partielle Pulpitis der Kronenpulpa (Entzündung begrenzt auf das Zahnmark der Zahnkrone) handelt, so ist der Versuch einer Pulpotomie ebenfalls indiziert.
  • Nach einer traumatischen (durch einen Zahnunfall bedingten) Pulpaeröffnung der 1. oder 2. Dentition, wenn die Pulpa breit eröffnet und schon länger dem Mundmilieu ausgesetzt war und somit bereits Entzündungszeichen zeigt.

Wird die Pulpotomie an einem Zahn der 1. Dentition ausgeführt, so kann dieser: 

  • im Wurzelwachstum noch nicht abgeschlossen sein 
  • eine vollständig ausgebildete Wurzel haben
  • sich bereits im Resorptionsstadium befinden, aber noch eine Wurzellänge von mindestens 2/3 aufweisen.
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Über uns

MVZ ADTC Düsseldorf GmbH
OSG Augenpraxis Tönisvorst

Dr. med. Annette Grote-Schmidt (ang.) 
Fachärztin für Augenheilkunde

Westring 7
47918 Tönisvorst

Telefon: 02151 796303
Telefax: 02151 796350

E-Mail: praxis@augenarzt-grote.de
Website: www.augenarzt-grote.de

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